Lindenstraße 33
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Hutzdorf
  • Lindenstraße 33
Ehem. Schule
Flur: 1
Flurstück: 50

Das Schulhaus ist 1898 an der Durchgangsstraße (jetzt Lindenstraße) erbaut worden und war bis 1968 in Funktion; seit 1976 ist es Dorfgemeinschaftshaus, ohne dass durch die dafür erfolgte Erweiterung der ursprüngliche Charakter wesentlich verunklärt worden wäre. Über niedrigem Sandsteinquadersockel erhebt sich das aus Backstein gemauerte, heute mit dünnem Putz versehene Erdgeschoss mit den vier segmentbogigen Fenstern des Schulsaals in der Traufseite. Die Öffnungen sind durch Formsteine gerahmt. Über profiliertem Schwellenkranz kragt das Obergeschoss mit der früheren Lehrerwohnung leicht aus; hier sind straßenseitig vier hohe Rechteckfenster in 'technisches' Fachwerk eingegliedert. Das Gefüge ist mit Backsteinen ausgefacht. Die nach Westen gerichtete Giebelwand hat im Erdgeschoss den Eingang und ist oben verschindelt; das steile Dach ist mit kleinen Krüppelwalmen und darüber mit zierlichen Firstbekrönungen aus Metall versehen. Der gefällige ländliche Schulbau ist wegen seiner ursprünglichen Funktion und seiner städtebaulichen Einordnung Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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