Mühlstraße 1
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Hutzdorf
  • Mühlstraße 1
Flur: 1
Flurstück: 6

Der Dreiseithof steht in herausragender Eckposition zwischen Durchgangsstraße und Dorf. Das große Wohnhaus wurde laut der Sockelinschrift "Erbaut [für] H. Lachmanns wittwe. ... 1858". Den Sockel aus großen Sandsteinquadern mit kantig eingefassten runden Öffnungen schuf Maurermeister F. Metzendorf. Das Gefüge der Wohngeschosse wurde, wohl auf Veranlassung Graf Carls, nach Plänen Hugo von Ritgens und Adalbert Schnellers – noch vor der Berleburg in Schlitz – "im alten Stil" (Gräfin Elisabeth) errichtet. Es entstand ein überregional bedeutendes Bauernhaus des Historismus. Das Grundkonzept ist konventionell, das Gefüge besteht (an den Hauptansichtsseiten ohne Verriegelungen auskommend) aus Wandständern, zwischen die markant genaste Andreaskreuze und vierpassartige Rauten eingebunden sind. An der exponierten Giebelseite stehen zwischen den Fenstern recht breite Ständer mit senkrechten Profilen. In die Rähmhölzer sind Frakturinschriften geschnitten: "Wer da bauet an die Strassen 1858 Muss die Leute reden lassen. / Dieses Haus hat mit Gottes Hilfe und Beistand erbauen lassen: H. Lachmanns Wittwe geb. Goppel von hier." Die Wirkung der insgesamt sehr dicht gerasterten Fassaden wird durch kleinere schmückende Details gleichsam ausgefeilt. Dazu gehören Taustäbe und verzierte Balkenköpfe an den Geschosstrennungen, Abfasungen der Fenstergewände, die Köpfe von Holznägeln, Stäbe an den Eckständern und ein filigran durchbrochener Flachbogenfries unter dem Ortgang. Das Gewände der Haustür ist als flacher, gekehlter Dreipassbogen gestaltet und mit der Inschrift "Der Herr behüte deinen Eingang und Ausgang" versehen. Davor tragen zwei Holzstützen mit sattelkapitellartigen Bügen ein schützendes Schleppdach, dessen Giebel ein Schleierbrett schließt. Mit der Gestaltung der Eingangssituation wird vielleicht am stärksten versucht, den "alten Stil" wachzurufen (vgl. Pfarrgasse 3). Die den Hof an zwei Seiten begrenzenden Wirtschaftsgebäude sind wenig gestört und bleiben anspruchslos; bemerkenswert ist die Zufahrt durch die Giebelseite und ein Ladeerker über dem Stall. Der Hof ist Kulturdenkmal aus orts- und architekturgeschichtlichen, künstlerischen sowie städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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