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Die Hofanlage ist hinter der Kirche von der Straße zurückgesetzt; ältester Teil ist ein früheres Scheunengebäude, das über niedrigem Quadersockel ein zweigeschossiges konstruktives Fachwerkgefüge aufweist, dessen Traufseite ursprünglich um ein mittleres Tennentor symmetrisch gegliedert war. Bemerkenswert ist die sehr fein gearbeitete Rähminschrift ("Diese Scheuer hat mit Hülfe und beistand Gottes erbauen lassen Johannes Schmidt und dessen Ehefrau Anna Catharina eine gebohrne Hohmeyerin: der Zimmermeister Adam Knobelauch Anno 1815") und die auf einem Gefach applizierte Malerei, die einen Blattkranz (ehemals ein Gedicht einrahmend) mit einer Krone darstellt. Der repräsentable, in jüngerer Zeit nach rechts erweiterte Wirtschaftsbau ist aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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