Evangelische Kirche, Innenraum nach Osten
Innenraum nach Westen
Mühlstraße 4, evangelische Kirche von Norden
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Hutzdorf
  • Mühlstraße 4
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 45

1563 bestand in Hutzdorf eine von Schlitz aus versorgte Filialkirche. 1712 wurde sie als "uralt und baufällig und zu klein" abgebrochen und nach Plänen des gräflichen Rent- und Baumeisters Karl Raabe neu aufgeführt. Der Rechteckbau ist verputzt und hat schmale Ecklisenen, die wie die Fenster- und Türgewände aus violettem Sandstein bestehen. Das abschließende Walmdach trägt einen verschieferten und gestaffelten achtseitigen Haubendachreiter, der mittig aufgesetzt beinahe die Breite des Firsts erreicht. Die Längsseiten sind mit je vier hohen, rundbogig abschließenden Fenstern versehen, wobei die nördliche zusätzlich in der Mitte einen Eingang aufweist. Aufgewertet wird dieser durch eine Supraporte in Form eines roten Sandsteins mit Engelskopf, Volutenwerk Palmzweigen, der Jahreszahl 1712 und leer gebliebener Schriftfläche (vgl. Kirche in Ober-Wegfurth). Damit erhält die der Hauptstraße zugewandte Nordwand das Format einer Schaufassade. Die Schmalseiten haben je ein ovales, zugesetztes Fenster, die westliche dazu einen weiteren Eingang.

Das flach gedeckte Innere ist nicht, wie man von außen vermuten könnte, querorientiert, sondern zur östlichen Schmalseite hin ausgerichtet, wo zentral vor der Wand die Kanzel angebracht ist. Sie ist romanisierend durch eine Rundbogenarkatur gegliedert und war ursprünglich Teil der historisierenden Ausstattung der Stadtkirche in Schlitz. Der schwere Schalldeckel ist älter. Zu Seiten der Kanzel und des Altars stehen kleine holzvergitterte Logen. Im Westen ist eine dreiseitige Empore eingebaut, die auf schweren Holzsäulen mit gleichsam gepunzten Mustern und sehr kräftig ausgebildeten Bügen ruht. Schlichter ausgebildet sind die stützenden Halbsäulen, die vor den Wänden aufgestellt sind.

Die Ausstattung vermittelt aufs Beste den Charakter einer Predigtkirche und das Hutzdorfer Gotteshaus blieb nicht ohne Einfluss auf die folgenden Kirchenbauten im Schlitzerland.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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