Mühlstraße 8
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Hutzdorf
  • Mühlstraße
Flur: 1
Flurstück: 43/6

Der Kirche benachbart steht traufständig an der Straße der dreizonige Stall-Scheunen-Bau in einer Fachwerkkonstruktion aus dem mittleren 19. Jahrhundert, die in zwei Geschossen durch Dreiviertelstreben ausgesteift ist. Das Rähm des unteren Geschosses hat eine ausführliche, leicht verschliffene Frakturinschrift: "Einst kommt der Herr zum Welt Gericht der Heiland den wir ehren. So weigert Euch Erlöste nicht Jetzt auf sein Wort zu hören. Wer hier nicht seine Stimme hört und Ihn nicht im Gehorsam Ehrt Wird nicht Vor Ihm bestehen. Bauherr Johanns Rind nebst seiner Schwieger Eltern Jacob Fischer und seine ehe Frau die beiden Zimstr ...", vielleicht Friedel und Bloch. In ganzer Scheunenbreite kragt ein Vordach über verzierten Bügen vor. Das im Wesentlichen erhaltene Gebäude stellt ein typisches Beispiel Schlitzerländer Scheunen des 19. Jahrhunderts dar und hat hier seitlich der Kirche eine städtebaulich wichtige Position.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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