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Bautypologisch und nach seiner städtebaulichen Position bemerkenswertes Fachwerkhaus in der Tradition der mittelalterlichen "Hallenhäuser". Es steht mit dem Giebel der Kirche zugewandt, die heutigen beiden unteren Geschosse sind als eine Ständerkonstruktion errichtet, über der sich auskragend ein aufwendiger gefügtes Geschoss mit gut ausgebildeten Mann-Figuren der älteren Variante an den Eckständern erhebt. Auffällig ist die Regelmäßigkeit, mit der die Wandständer über den Deckenbalken angeordnet sind. Die Traufseiten sind mit Blech beziehungsweise Putz verkleidet. Das Wohnhaus stammt in seinen wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1673 , die beiden Untergeschosse sind teilweise verändert. Rückwärts schließt sich ein wenig jüngerer, ehemals landwirtschaftlich genutzter Trakt an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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