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Unter einigen spätklassizistischen Fachwerkbauten an der Vogelsbergstraße kommt diesem trotz des drastisch gestörten Erdgeschosses eine besondere Bedeutung zu, einmal wegen seiner prominenten Lage an der platzartigen Straßenerweiterung, zum anderen wegen des ambitionierten Fassadenaufrisses, der in Obergeschoss und breitem Zwerchhaus erhalten geblieben ist. Das 1863 nach Entwurf von Baumeister Reitz entstandene Gefüge kennzeichnet eine anspruchsvolle Geschosshöhe, die mittels gekuppelter Wandständer und sparsam eingesetzter, steiler Wandstreben erreicht wird. Das Zwerchhaus mit Lünettenfenster in flachem Dreiecksgiebel betont die fast perfekte Symmetrie der Fassade. Untergebracht war in dem Anwesen ein Gasthaus; rechts bestand eine Durchfahrt, im Obergeschoss ein großer Saal. Zu Anfang des 20. Jahrhunderts zog eine Bäckerei ein, in der Folge wurden die rückwärtigen Ökonomiegebäude, der Hof und das Erdgeschoss verbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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