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Das in jüngster Zeit erneuerte, giebelständige Fachwerkwohnhaus ist - entsprechend den Nachbarbauten - gegen Ende des 17. Jahrhunderts entstanden. Beide Geschosse, von denen das untere etwas höher ist als das nur ganz leicht auskragende obere, sind an den Eckständern durch lange Streben ausgesteift, wobei die der Fassade mittels geschweifter Kopfwinkelhölzer zur älteren Variante der Mann-Form ergänzt sind. Das sparsame Gefüge kommt mit einfacher Verriegelung aus. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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