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Das traufständige, dreizonige Fachwerkhaus aus dem späten 17. Jahrhundert ist in seinem hohen unteren Bereich im frühen 19. und im 20. Jahrhundert stark verändert worden, während das vorkragende obere Geschoss noch seine rhythmisch durch kräftig ausgebildete Mann-Figuren (mit gebogenen Fußstreben und "Spornen", teilweise aber ohne Kopfwinkelhölzer) in drei Zonen gegliederte Fachwerkkonstruktion behalten hat. Das Haus prägt wesentlich die geradlinige, offensichtlich planmäßig außerhalb des mittelalterlichen Stadtbereichs entstandene Straße und ist aus bau- und ortsgeschichtlichen sowie aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |