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Markant auftretendes dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit besonderer städtebaulicher Funktion am Platz vor dem Schloss und am Ende der Kirchstraße, deren nördliche Häuserzeile es abschließt. Das konstruktiv-klassizistische Fachwerkgefüge gehört der Zeit wenig vor 1800 an; es hat in etwa symmetrisch angeordnete Geschossstreben, zweifache Verriegelungen und zum Teil schräggestellte Stiele in den Brüstungsgefachen. Besonders anspruchsvoll ist das Giebelgefüge ausgeführt. Das Dach hat kleine Krüppelwalme.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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