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Der von der Straße zurückgesetzte sogenannte Posthof wurde von der Familie Cellarius um 1880 errichtet und als landwirtschaftlicher Betrieb mit Gastwirtschaft und Posthalterei betrieben. Das Wohnhaus ist ein verputzter, fünf Achsen breiter, traufständiger Fachwerkbau, dessen Mittelachse durch zweiläufige Freitreppe, Eingang und Zwerchhaus betont ist. Dazu gehören außer einem großen Garten mit Resten alten Baumbestands zwei vielleicht wenig ältere Wirtschaftsgebäude, die die Hoffläche begrenzen: Zur Petersiliengasse hin steht ein dreizoniger ehemaliger Stall- und Scheunenbau, der im örtlichen Zusammenhang besonders auffällt, weil er aus Basalthaustein gemauert ist. Die Wände sind sparsam durch ein Segmentbogentor und wenige, teils veränderte Rechteckfenster geöffnet, die Giebeldreiecke bestehen aus konstruktivem Fachwerk. Zum Stadtrand hin und dementsprechend von besonderer städtebaulicher Bedeutung erhebt sich ein Lagergebäude als zweigeschossige Fachwerkkonstruktion über hohem Basaltsockel. Die mit Lehmstakung ausgefachten Gefüge sind von anspruchsvoller Regelmäßigkeit, das Satteldach weist eine alte Biberschwanzdeckung auf. Das Anwesen ist aus stadt- und wirtschaftsgeschichlichen Gründen und wegen seiner markanten und begrenzenden Stellung am Südrand der Altstadt auch aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |