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Teil der Gesamtanlage:
Betzenrod
Der große, bis in das frühe 20. Jahrhundert ausgebaute Streckhof weist moderne Veränderungen auf, die insbesondere die Eingangssituation und die Fenster betreffen. Er ist jedoch von Bedeutung im Ortsbild und zeichnet sich an seinem ältesten Teil, dem um die Mitte des 18. Jahrhunderts entstandenen Wohnbereich, durch eine kräftig ausgebildete Fachwerkkonstruktion mit zweifach verriegelten Mann-Figuren aus, die konkave Fußstreben und unterhalb der Kopfwinkelhölzer zusätzliche Kopfstreben aufweisen. Der ganz traditionell gegliederte Wirtschaftstrakt zeigt - beeindruckend zur Straße Am Brunnen und an der zum Brunnen selbst gerichteten Rückseite - regelmäßiges konstruktives Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |