Altenhainer Straße 22A, ehem. evangelische Kirche und Schule
Ehem. evangelische Kirche von Osten
Ehem. ev. Kirche von Nordwesten
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Vogelsbergkreis
Schotten
Betzenrod
  • Altenhainer Straße 22A
Ehem. ev. Kirche und Schule
Flur: 1
Flurstück: 115/1

Das in städtebaulich herausragender Position in der Dorfmitte platzierte Gebäude entstand im Kern wahrscheinlich 1663 als zweigeschossiger Fachwerkbau unter steilem Satteldach. An der nordöstlichen Schmalseite ist später ein eingeschossiger Chor angebaut worden. Dieser und der sechsseitige, mit spitzem Helm schließende Dachreiter kennzeichnen das ansonsten wie ein anspruchsvolles Wohnhaus wirkende Gebäude als Sakralbau. Die Ausgestaltung des Gefüges unterscheidet bemerkenswert zwischen den repräsentativeren Ansichtsseiten im Süden und am Chor und der einfacher konstruierten Nordwand. Erstere werden durch im hohen Erdgeschoss dreifach, im auskragenden Obergeschoss zweifach verriegelte Mann-Figuren ausgesteift. Diese Komponenten haben im Obergeschoss zusätzlich Gegenstreben und stehen an der Längsseite besonders dicht. Die Rückseite, unten zwei-, oben einfach verriegelt, macht mit ihren langen und gebogenen, teilweise geschosshohen und einigermaßen symmetrisch angeordneten Streben einen gleichsam archaischen Eindruck. Bauschmuck fehlt insgesamt, lediglich die Stockschwellen sind mit einem Stabprofil versehen worden. Der etwas eingezogene, fünfseitige Chor war lange Zeit verschindelt. Er ist vielleicht im 18. Jahrhundert, möglicherweise aber erst 1801 angefügt worden. In diesem Jahr wurden jedenfalls Veränderungen vorgenommen, darauf deutet die über der erhaltenen Tür eingeschnittene Datierung hin. Das Gefüge des Chors zeigt ebenfalls hohe, dreifach verriegelte Mann-Figuren, jedoch auch erneuerte Elemente wie schlichte Andreaskreuze. Auffällig sind hier freilich insbesondere drei gotisierende Fenster mit angedeutetem Maßwerk. Stammten sie aus der Bauzeit des Chors, stellten sie ein Beispiel besonders frühen Wiederauflebens gotischer Formen im ländlichen Raum dar.

Die Ausstattung des flach gedeckten Kirchenraums wurde 1978 entfernt. Gefährdet sind Reste einer geometrisch gegliederten Stuckdecke, die wohl 1801 entstanden ist.

Das malerische Gebäude umfasste im Geschoss über dem bis 1957 genutzten Kirchenraum ursprünglich Schule und Lehrerwohnung, später Fruchtboden und zuletzt Diensträume des Ortsbürgermeisters. Es ist Kulturdenkmal aus bau- und sozialgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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