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Der sehr repräsentable Fachwerkbau vermittelt neben und mit der Liebfrauenkirche und den beiden einst herrschaftlichen Bauten Alteburg und Schloss die Geschichte Schottens – und hier deren bürgerlichen Aspekt – besonders deutlich. Als zweigeschossiger, zur Marktstraße giebelständiger Bau schiebt sich das Rathaus in den Platzbereich hinter dem Chor der Kirche. Es zeigt sehr kräftig entwickelte Geschossauskragungen mit wulstigen, exakt unter den Wandständern platzierten Balkenköpfen. Das Gefüge aus stark dimensionierten Balken bildet einen Raster aus Eck- und Wandständern, die zweifach verriegelt sind. Geschosshohe konvexe Streben, an den Schmalseiten symmetrisch angeordnet, dienen der Aussteifung. Das steile Satteldach ist über den zweigeschossig vorkragenden Giebeldreiecken mit Schopfwalmen versehen. Das hohe Erdgeschoss hat 1902 im Wesentlichen neu geschaffene, teilweise gestabte gotische Portale, während die schmalen Spitzbogenfenster neben den Eckständern an der Marktseite in ihren Grundzügen Teile des ursprünglichen Bestands darstellen. Das Innere umfasst unten vor allem eine große Halle, oben den Ratssaal und kleinere Amtsräume. Das Rathaus wurde wohl im zweiten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts (1512?) errichtet und gehört hinsichtlich seiner Konstruktion zusammen mit der Schottener Altenburg, dem Rathaus in Alsfeld und dem Neuen Schloss in Gießen zu einer Gruppe überaus bedeutender Beispiele hessischer Fachwerkarchitektur. Das Gebäude war lange Zeit verputzt, bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts die Freilegung des Gefüges gefordert wurde. Sie erfolgte 1902 im Zusammenhang mit einer Renovierung. Gleichzeitig erfuhr das Rathaus unter der Leitung von Wilhelm Jost eine kopierende Erweiterung nach Südosten, wobei der parallel zur Marktstraße verlaufende Stadtgraben überbaut wurde. Der sehr engagiert durchgeführten Maßnahme sind außer den genannten Portalen auch der polygonale Erker in der Mitte der Trauf-seite und die heutige Innenausstattung zu verdanken. Im gleichen Jahr 1902 erhielt Hessen-Darmstadt sein renommiertes Denkmalschutzgesetz, und der Erhalt des Schottener Rathauses ist ein beachtliches Zeugnis des "Modernen Denkmalkultus", wie er um die Wende zum 20. Jahrhundert blühte. Der Bedeutung des Bauwerks wurde auch mit den jüngsten Sanierungsmaßnahmen 2006–08 Rechnung getragen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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