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Der reizvolle kleine Villenbau aus rotem Backstein erhebt sich über einem Basaltsockel. Die Gliederungen der Fassaden des Hauptgeschosses (Sockelgesims, Fenstergewände) sind teilweise aus gelbem Sandstein hergestellt. Als reiche Zierfachwerkkonstruktion gotisierender Art ist der auskragende Kniestock aufgesetzt, das Krüppelwalmdach zeigt Freigespärre auch über dem breiten, zur Straße gerichteten Mittelrisalit. Zierliche, spitz abschließende Dachgauben und -knäufe sowie die hölzerne Loggia vor dem Eingang runden das Bild des anspruchsvollen, 1889 entstandenen Oberförsterwohnhauses ab. Der Entwurf entstand im Kreisbauamt Nidda. Der parkartig gestaltete Garten, ein Abschnitt des früheren Schlossgartens, ist der Funktion des Hauses entsprechend durch alten, teilweise exotischen Baumbestand gekennzeichnet und ebenso wie die Villa als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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