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Das dreigeschossige, zum Sengelbach traufständige Fachwerkhaus ist in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts als sparsam ausgeführte Holzkonstruktion errichtet worden: Nur die Eckständer werden durch lange Streben ausgesteift, dazu erscheinen in zwei Brüstungsgefachen schräggestellte Stiele. Eine gerundet vorkragende Geschosstrennung besteht noch. Die ursprüngliche Nutzung durch einen Ackerbürger vermitteln die ehemalige Tenneneinfahrt im Erdgeschoss rechts sowie ein später im rechten Winkel angefügter zweigeschossiger Stall- und Einlagerungsanbau, der die Hofreite nach links abschließt. Das Anwesen ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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