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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus, das aus dem beginnenden 17. Jahrhundert stammt. Sein schmuckloses, regelmäßiges und, abgesehen vom Erdgeschoss, wenig gestörtes Gefüge ist einfach verriegelt und weist nur kurze Fußstreben auf, die teilweise zu Dreiecken angeordnet sind. Alle Geschosse kragen aus, die Schwellen sind mit einem Rundstab versehen und die Füllhölzer gekehlt. 1873 wurde ein im Haus versteckter Münzschatz gefunden (und verschleudert), der aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts datierte. Das Haus ist ein wichtiger Zeuge für die frühe Ausdehnung der Obertorvorstadt und Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |