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Sehr großer Streckhof in besonderer städtebaulicher Position (Verbindung zu Kirche und Brunnen). Er ist seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ausgebaut worden, wobei sich das Fachwerk der jüngeren Bauabschnitte an dem des Wohnhauses aus 1833 orientiert. Grundlegend in der zeittypisch schlichten Konstruktion sind einfach verriegelte Geschossstreben, die durch schräg gestellte Stiele in den Brüstungsgefachen ergänzt werden. Störend wirkt sich die darauf keine Rücksicht nehmende neue Fensterstruktur aus. Das Rähm des Erdgeschosses ist in seiner ganzen Länge von einer verzierten Inschrift ausgefüllt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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