Kirchstraße 6, evangelische Kirche, Innenraum nach Osten
Evangelische Kirche, Innenraum nach Westen
Kirchstraße 6, evangelische Kirche
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Vogelsbergkreis
Ulrichstein
Wohnfeld
  • Kirchstraße 6
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 30

Ein älteres Gotteshaus aus Holz war 1678 baufällig. Als Ersatz wurde erst 1785/87 die bestehende giebelständige Fachwerkkirche in die dichte Bebauung der Kirchstraße eingefügt. Der Plan von Johann Helfrich Müller war zunächst schlichter und wurde auf Wunsch der Gemeinde verändert. Die zweigeschossig gezimmerte Kirche ist geostet und hat einen flachen dreiseitigen Schluss. Das heute an West- und Südseite verschindelte Gefüge ist unregelmäßig durch Geschossstreben versteift, nur die der Straße zugewandte Eingangsseite zeigt (jetzt unter Schindeln) einen etwa symmetrisch ausgebildeten Balkenraster, an dem besonders im unteren Geschoss die kräftigen Streben zu den Eckständern auffallen. Oberhalb des Eingangs hat das Dach einen kleinen Krüppelwalm, hinter diesem trägt es einen gestaffelten Haubendachreiter.

Das Innere der Kirche ist schon frühklassizistisch vornehm-zurückhaltend und fast ohne jede figürliche Darstellung ausgestattet. Es wird gegliedert durch eine umlaufende Empore auf marmorierten, in der Art dorischer Säulen ausgestalteten Holzstützen. Im Chorbereich ist ein "Umgang" durch eine Holzbrüstung abgeteilt; zwischen dieser Brüstung und der Empore ist hinter dem Altar die Kanzel eingebaut, deren an der Emporenbrüstung angebrachter Schalldeckel eine Krone aus reduzierten Rocailles trägt. Diese ist der einzige bildliche Schmuck der Kirche, abgesehen vom auf der Westempore errichteten Orgelprospekt. Offensichtlich wenig älter als die Kirche, hat er unter den Pfeifentürmen als Konsolen Engelsköpfe, wie sie auch geflügelt an den Wangen erscheinen. Ansonsten ist er mit aufwendigen durchbrochenen Akanthusreliefs verziert. Auch die kugelbekrönten Wangen der Kirchenbänke zeigen zurückhaltend gestaltete Flachschnitzereien.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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