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Gut gestalteter steinerner Ziehbrunnen. Der runde Kumpf wird durch umlaufende Stabprofile gegliedert. Zwei seitlich integrierte hohe achtseitige Pfosten tragen einen flachbogigen, an seinen Enden kapitellartig ausgebildeten Querbalken zum Aufhängen des Zugrads. Er ist mit der Jahreszahl 1733 versehen. Das schöne und identifikationsstiftende Beispiel eines Dorfbrunnens aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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