Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Ältester Teil des traufständigen Streckhofs ist der rechts situierte Wohnteil. Er bewahrt im Obergeschoss ein aus zwei breiten Zonen bestehendes Fachwerkgefüge. Es datiert nach der Schwelleninschrift aus 1686, ist einfach verriegelt und mit kräftigen Fußstreben ausgesteift, die an einem mittleren Ständer durch Kopfwinkelhölzer ergänzt sind und so hier die frühe Version der Mann-Figur bilden. Das Erdgeschoss und die Stall- und Tennenzone sind gegen 1900 erneuert beziehungsweise angefügt worden. Der Hof ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |