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Dreizoniger Scheunen- und Stallbau, separat am Ortsrand stehend. Der linke Scheunenabschnitt ist an den Ecken mit langen, gebogenen und sehr kräftigen Streben ausgesteift und zweifach verriegelt. Er dürfte, wie der klare Unterschied zum geringer dimensionierten Balkenwerk der restlichen Zonen des Gebäudes zeigt, noch dem 18. Jahrhundert angehören, während der jüngere Bauabschnitt mit Stall und weiterer Tenne in das späte 19. Jahrhundert zu datieren ist. Ein Scheunentor mit in traditioneller Art außen angebrachter Aussteifung in der Form dreier übereinanderliegender Reihen von Andreaskreuzen wurde nach 1995 in schlichter Form ersetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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