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Hofanlage am südlichen Rand des Dorfs an der ansteigenden Straße nach Schotten. Das Wohnhaus steht mit der Giebelseite zur Straße und ist aus Backstein eingeschossig über hohem Basaltsockel errichtet, in dem eine Schreinerwerkstatt untergebracht war. Der Hauszugang über einer Freitreppe ist durch eine offene Holzkonstruktion überbaut, die Segmentbogenfenster werden durch Formsteine gerahmt. Den Hof abschließend steht das Wirtschaftsgebäude in herkömmlicher Art. Die für den oberen Vogelsberg eher ungewöhnliche, hier besonders gut erhaltene Hofform des frühen 20. Jahrhunderts ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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