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Das giebelständige, heute größtenteils verschindelte Gebäude in der Art eines Streckhofs, im Kern vielleicht bald nach dem Brand 1763 entstanden, war 1847 im Besitz der jüdischen Gemeinde und diente ihr als Synagoge und zeitweise auch als Schule. Diesen Zweck behielt das Haus bis 1938, wobei die Stube den Schulsaal umfasste und der Synagogenraum wohl im früheren und späteren Wirtschaftsbereich untergebracht war. (Das Backhaus und die Mikwe der jüdischen Gemeinde befanden sich seit 1849 im heutigen Anwesen Herrngartenstraße 8.) Der ehemalige Synagogen- und Schulbau ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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