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Haus, Scheuer und Stall des Jens Jost an dieser Stelle fielen dem Stadtbrand 1763 zum Opfer. Noch im gleichen Jahr wurde der bestehende traufständige, fünfzonige Einhof neu gebaut. Der Wirtschaftstrakt zeigt noch eine schöne Reihe klassischer Mann-Figuren, während das Gefüge des Wohnteils zumeist konstruktiv ersetzt worden ist. Bemerkenswert ist der im Sockelgeschoss untergebrachte Stall, in dieser Form 1885 eingebaut. Der rechte Giebel ist verschindelt, der linke erneuert. Eine Frakturinschrift im Quergebälk des Wohnteils lässt nur noch das Baujahr erkennen. Der Hof ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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