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Das Gebäude beherbergte eine der großen Gastwirtschaften, die nach Aufhebung des gemeindlichen Wirtshausmonopols in der Stadt entstanden waren. Es bestand wohl schon seit etwa 1847 als breiter konstruktiver Fachwerkbau mit doppeltem Zwerchhaus. Eine wesentliche Veränderung erfolgte 1899, als ein Kniestock mit breitem Zwerchhaus aufgesetzt wurde. Letzteres hat ein fein ausgearbeitetes Freigespärre, sonst zeigt der gesamte Bau, der ursprünglich auch einen Stall umfasste, die ortsübliche schlichte Bauweise der Zeit. Die besondere städtebauliche Funktion des gegenüber der Kirche stehenden Fachwerkhauses, das insgesamt verschindelt ist, wird seit den 1960er Jahren durch Geschäftsvorbauten geschmälert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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