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Der zweizonige Wohnteil des Streckhofs ist im Erdgeschoss leider verändert, hat im Obergeschoss aber seine repräsentative Konstruktion aus halben Mann-Figuren mit Halsriegeln, durchlaufender Brüstungsriegelkette und zwei Rauten in den beiden mittleren Brüstungsgefachen bewahrt. Die Stallzone ist im Ganzen massiv ersetzt, Tenne und Bansen blieben wiederum erhalten und zeigen ein konstruktives Fachwerkgefüge, dessen Quergebälk jedoch noch mit Abrundung und feinem Profil betont ist. Der Hof ist in zwei Bauphasen etwa in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts entstanden. Er ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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