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Kleinbäuerliches Anwesen mit sehr hohem sozialgeschichtlichem Dokumentationswert. Ursprung ist ein recht kleiner eingeschossiger Fachwerkbau über massivem Sockelgeschoss, das einen Stall umfasste und der vielleicht schon mit seitlicher Tenne versehen war. Dieses Anwesen ist wohl gegen 1900 durch einen ebenfalls eingeschossigen kleinen Massivbau winkelförmig erweitert worden. Auch der Anbau hat ein hohes, wirtschaftlich genutztes Sockelgeschoss und einen einfachen Fachwerkgiebel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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