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Am oberen Dorfrand dokumentiert die unscheinbare Gruppe aus Genossenschaftshalle und Waage eine in gewisser Weise abgeschlossene Kulturperiode. Die Halle ist ein eingeschossiger, verputzter Bau, nach der Datierung im Putz 1949 errichtet, der mit seinem senkrecht verbretterten Giebeldreieck traditionalistisches ländliches Bauen vermittelt, insgesamt aber als sachlicher Nutzbau in Erscheinung tritt. Dazu gehört die vor der Traufseite errichtete Laderampe. Auch die der Genossenschaftshalle benachbart stehende Waage, ein kleines, verputztes Haus jüngeren Datums, ist wegen ihrer früheren Bedeutung im Wirtschaftsleben des Dorfs Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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