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Wenig gestörter fünfzoniger und traufständiger Einhof des mittleren 19. Jahrhunderts. Das konstruktive Gefüge mit regelmäßigen Geschossstreben und einfacher Verriegelung zeigt noch eine mit runden Füllhölzern betonte Geschosstrennung. Über dem erneuerten Stall befindet sich eine Stallstube. Ein verputzter Kleinviehstall wurde wohl nach 1900 als Winkelbau angefügt. Schmuck des Hofs ist ein zierlicher offener Vorbau vor der Haustür aus dem frühen 20. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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