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Auf dem freien Platz südwestlich der Kirche hat sich ein öffentlicher Pumpbrunnen des ausgehenden 19. oder beginnenden 20. Jahrhunderts erhalten. Er ist aus Gusseisen und hat die Form einer mit einem Pinienzapfen bekrönten Säule.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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