Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das Anwesen in Form eines Streckhofs steht in einer Sackgasse abseits des Ortskerns. Das Wohnhaus bewahrt im Obergeschoss zwei Zonen eines Gefüges mit kräftig artikulierten Männern ohne Halsriegel und mit einer Stockschwelle, die durch einen Konsolfries hervorgehoben ist. Das Rähm des unteren Geschosses zeigt bemerkenswerterweise eine kurze Inschrift mit der Angabe des Baujahrs 1612. Erdgeschoss und anspruchsvolle Haustür sowie eine Dachaufstockung und die wesentlichen Teile des Wirtschaftstrakts sind gegen 1900 entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |