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Neben dem Fußpfad zum Friedhof steht das ursprünglich eingeschossige Kleinbauernhaus mit Stall im Kellersockel, erbaut um 1900. Wenig später wurde es zweigeschossig ausgebaut und zu einem fünfzonigen Streckhof mit kleinem Stallanbau erweitert. Das Gefüge ist rein konstruktiv, als Details aus den Bauphasen sind zu erwähnen die nachklassizistischen Fensterumrahmungen im Erdgeschoss, die Haustür und das schmiedeeiserne Geländer der Freitreppe. Kulturdenkmal aus orts- und wirtschaftsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |