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Am Hang des Schlossbergs hochgelegener, traufständiger Fachwerkstreckhof eines Handwerkers aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Der drei Zonen breite und zweigeschossige Kernbau ist in schlichtem konstruktivem Gefüge über einem Basaltsockel errichtet, der Stallräume enthielt. Das Anwesen ist außer von sozialgeschichtlicher auch von städtebaulicher Bedeutung, da es den ansteigenden Straßenraum gegenüber der Kirche abschließt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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