Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das eingeschossige und verschindelte Fachwerkkleinhaus erhebt sich über einem massiven Wirtschaftssockel, in dem Stall und Keller untergebracht waren. Zunächst etwa im mittleren Drittel des 19. Jahrhunderts zweizonig erbaut, erhielt es 1889 rechts eine "Neue Stube und Stall darunter". Eine zweite Erweiterung erfolgte 1927 durch einen höheren Stall- und Scheunentrakt. So stellt das Anwesen ein gutes Beispiel seiner einst sehr verbreiteten Bauform dar. Vermittelt werden Sozialstrukturen und Wirtschaftsformen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Kulturdenkmal aus orts- und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |