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Der vierzonige Einhof wurde vor 1854 in städtebaulich prominenter Position in der Gabelung der beiden aus der Stadt in das Ohmtal führenden Straßen errichtet. Kennzeichen des wenig veränderten, kraftvollen, dabei sparsamen Gefüges sind gleichmäßig angeordnete geschosshohe Streben und einfache Verriegelung. 1899 wurde an der rechten Giebelseite ein gemauertes Schlachthaus angebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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