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Der kleine Massivbau am Gilgbach, einziger "öffentlicher" Bau des Weilers Langwasser, wurde errichtet oder bestand bereits 1865 und war Eigentum der damaligen "Gemeinde Langwasser". Der Innenausbau stammt nach der Datierung am Backofen aus dem Jahr 1900. Als ehemals wichtigem gemeinschaftlichem Nutzbau kommt dem Backhaus die Bedeutung eines Kulturdenkmals zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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