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Von einer Anzahl kleinbäuerlicher Anwesen in Rebgeshain blieb hier ein Exemplar inklusive großer Freitreppe aus Sandstein und Hofbaum gut erhalten; in jüngster Zeit wurde der Bau mit waagerechter Bretterung verkleidet. Typisch ist die Eingeschossigkeit des Wohntrakts und die Unterbringung des kleinen Viehstalls im Keller. Entstanden ist das Anwesen im frühen 19. Jahrhundert. 1846 gehörte es dem Bürgermeister Stock, der es damals um Schweinestall und "Heucur" geringfügig erweitern ließ; die Treppenpyramide war zu jener Zeit bereits vorhanden. Kulturdenkmal aus bau-, sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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