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Großer, das Straßenbild wesentlich prägender Einhof an einer Biegung der Nebenstraße Im Hof. Das Gefüge ist konstruktiv und regelmäßig, der Wohnteil ist fünf Achsen breit und hat einen wirkungsvoll symmetrischen Aufriss. Erhalten blieb der links sich anschließende Stallbereich, die Scheune fehlt. Das Anwesen stammt wohl aus dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts. Eine schön gearbeitete Frakturinschrift ist nicht mehr vollständig lesbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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