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Der verputzte Massivbau entstand 1951. Er erhebt sich über niedrigem Basaltsockel und trägt ein Satteldach, dessen zur Straße gerichteter Giebel verbrettert ist und eine Ladeluke sowie einen "Fußwalm" als Wetterschutz aufweist. Der Aufriss ist symmetrisch ausgebildet und enthält eine Tür aus der Bauzeit zwischen zwei kleinen Fenstern. Wegen seiner Nutzung ist das Backhaus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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