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DIESES HAVS STEHET IN GOTTES HAND GOTT BEWAHR ES VOR FEVER VND BRAND. So lautet die Stockschwelleninschrift des seit dem 18. Jahrhundert ausgebauten fünfzonigen Streckhofs. Das Gefüge ist insbesondere im Obergeschoss gut erhalten und zeigt hier eine schöne Reihe klassischer Mann-Figuren mit kurzen Halsriegeln. Der Stall ist etwa im mittleren 19. Jahrhundert erneuert und vergrößert worden. Auffallendes Mauerwerk aus unterschiedlich großen Tuffquadern bildet seine Fassade.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |