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Der Friedhof wurde gegen 1900 außerhalb des Dorfs an der Straße nach Köddingen neu eingerichtet. Von sepulkral- und ortsgeschichtlicher Bedeutung ist einzig der Grabstein für einen 1918 in Frankreich Gefallenen, der in seinen Heimatort überführt und hier beerdigt wurde. Das Grabmal aus schwarzem poliertem Granit trägt ein Kreuz und ist mit ausführlichen Inschriften sowie einem Foto des Soldaten auf Biskuitporzellan versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |