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Über hangausgleichendem Basaltsockel errichtetes zweizoniges und zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus dem mittleren 18. Jahrhundert mit klassischen Mann-Figuren an Eck- und Bundständern und zurückhaltender Betonung des Quergebälks. Anschließend ein jüngerer Ökonomieanbau in anspruchslosem konstruktivem Gefüge, an den Außenseiten mit Schindeln verkleidet und seitlich von der Hauptstraße her durch ein Tennentor erschlossen. Als jüngste Erweiterung folgte zu Anfang des 20. Jahrhunderts ein rechtwinkliger Anbau mit Backsteinhauptgeschoss über Basaltsockel und Fachwerkobergeschoss. Der malerisch entwickelte und relativ gut erhaltene Baukomplex ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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