Evangelische Kirche, Kanzel
Schulstraße 11, evangelische Kirche von Südosten
Evangelische Kirche, Brüstungsmalereien
Schulstraße 11, evangelische Kirche von Nordwesten
Innenraum nach Norden
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Vogelsbergkreis
Ulrichstein
Feldkrücken
  • Schulstraße 11
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 1

Teil der Gesamtanlage:
Feldkrücken

Eine Kirche in Feldkrücken war 1723 "sehr alt und baufällig". Ihr Abbruch erfolgte 1734, und sogleich wurde nach Plänen des Artilleriemajors Helfrich Müller der bestehende, nach Norden dreiseitig schließende Fachwerkbau errichtet. Er hat heute ganz verschindelte Außenwände, das Dach trägt hinter dem Krüppelwalm über der Eingangsseite einen gestuften Haubendachreiter. Die mit einem schönen Kranzgesims schließenden Wände sind zweigeschossig durch Rechteckfenster geöffnet, das Portal mit seinen beiden nachklassizistischen Türflügeln hat eine erneuerte geschweifte Verdachung. Sonst bleibt der Bau von außen sehr sachlich. Das Innere ist recht gut belichtet und dadurch von einer besonderen weiten und hohen Wirkung, die tatsächlich noch intensiviert wird durch sieben mächtige "Säulen", die, nicht alle ursprünglich, die beiden Längsunterzüge der flachen Decke tragen, eigentlich aber wie Fremdkörper im Kirchenraum wirken. Sie sind glatt und braun marmoriert, haben eine Art dorischer Kapitelle und stützen zum Teil auch die dreiseitige Empore. Drei sind massiv, die anderen haben eine Bretterverkleidung: es handelte sich ursprünglich um polygonale Stützen, die später ummantelt beziehungsweise erneuert worden sind. Den Chorraum säumt eine holzvergitterte Laube; vom Schiff ist er außerdem durch seitliche Brettbalustraden abgetrennt. Auf der Chorempore, die hinter dem Altar von einer separaten Rundstütze getragen wird, steht die 1834 von Hartmann Bernhard aus Romrod gefertigte Orgel. Sie wurde 1901 umgebaut und danach mehrmals, zuletzt 2007, renoviert. Der durch korinthisierende Pilaster gegliederte klassizistische Prospekt ähnelt einer Tempelfront und hat über der Mitte einen Dreiecksgiebel mit dem Auge Gottes. Aus der Chorlaube gelangt der Prediger über eine Treppe und durch einen profiliertes rechteckiges Holzgewände auf die an der Ostwand angebrachte Kanzel. Sie stammt wohl aus dem Umfeld der Werkstätten Stein und Momberger in Unter-Seibertenrod und ist mit korinthischen Ecksäulen und Pilastern sowie einer Anzahl von Puttenköpfen und feinen floralen Schnitzereien reich ausgestaltet; die Verzierungen wurden teilweise 1955 ergänzt. Der Schalldeckel ist ohne Bekrönung. Bemerkenswertes Ausstattungsdetail sind die Malereien auf den Füllungen der Emporenbrüstung, jeweils durch senkrechte Profile getrennt. Sie entstanden 1774 durch Johannes Peter Martin aus Romrod und 1833–34 wohl durch Heinrich Hißgen aus Engelrod. Dargestellt sind in Folge drei Szenen aus der Passion (Grablegung, Begegnung des Auferstandenen mit dem Apostel Thomas und Auferstehung, jeweils mit erläuternden Unterschriften); Maria und die vier Evangelisten; die Apostel und "ST. JESUS CHRISTUS"; D. Martin Luther mit dem Schwan sowie schließlich Adam, Isaak, Moses und Noah, jeweils mit charakteristischen Beigaben. Etwas unklar ist die Darstellung des Isaak, möglicherweise ist seine Verkündigung an Abraham oder die Verhinderung seiner Opferung gemeint. Adam ist nackt und verständigt sich mit der Schlange, Moses lehrt die Gesetze und Noah ist mit dem Bau der Arche beschäftigt. Die Brüstung der Chorlaube hat dezente ornamentale Malereien. Farbige Fassungen der heute weißen Wände sind dokumentarisch freigelegt, so mindestens eine barocke und eine klassizistische Ausmalung, letztere datiert 1833–34 und wohl ebenfalls von Heinrich Hißgen. Zu erwähnen sind noch die zierlichen, kugelbekrönten Gestühlswangen aus der Bauzeit der Kirche und ein gedrechseltes Taufbecken aus Holz in Kelchform.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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