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Von kulturgeschichtlichem Belang ist der westliche und nördliche Abschnitt der niedrigen Umfassungsmauer, ein Geschichtsdokument ist das nach dem Zweiten Weltkrieg neu entstandene Gefallenendenkmal aus drei hochrechteckigen, aneinandergerückten Granitstelen, deren mittlere überhöht ist und durch ein "Eisernes Kreuz" aus dem gleichen Material bekrönt wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |