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Großer, am Dorfrand und wirkungsvoll zur Hauptdurchgangsstraße positionierter Einhof in einer regelmäßigen, nachklassizistischen Fachwerkkonstruktion aus den letzten Jahren des 19. Jahrhunderts. Der Stall ist ersetzt und einige Fenster wurden vergrößert, sonst blieb das zweifach verriegelte und mit Geschossstreben ausgesteifte Gefüge erhalten. Unterhalb der Fenster des Wohnbereichs, der eine Stallstube einbezieht, sind in die Brüstungsgefache schräge Stiele eingesetzt, die mit den Geschossstreben korrespondieren und den Fachwerkraster beleben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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