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Das Wohnhaus einer großen Hofanlage ist giebelständig und datiert aus 1908, worauf eine gemalte Frakturinschrift an der giebelseitigen Stockschwelle hinweist. Das Fachwerk zeigt eine durch Profile betonte Geschosstrennung und wird wesentlich geprägt durch Andreaskreuze, die achsenweise zwischen Brüstungs- und Halsriegel eingesetzt sind. Im Erdgeschoss erscheinen sie auch unterhalb der Fenster. Das Haus ist ein gefälliges Beispiel für den späten, eher "technischen" Fachwerkbau, der auf traditionelle regionaltypische Verstrebungsarten verzichtet, und es ist sehr bedeutend im Ortsbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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