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Ältester Teil der winkelförmig ausgebauten Hofanlage ist ein traufständiger Einhof aus dem späten 18. Jahrhundert mit regelmäßig angeordneten Geschossstreben, durchlaufendem Brüstungsriegel im Obergeschoss und noch profiliertem Quergebälk. Der Stallbereich ist ersetzt, der Scheunentrakt (mit translozierter zweiflügeliger nachklassizistischer Haustür) durch einen Anbau verdeckt. Insgesamt blieb die Hofstruktur erhalten; sie ist von geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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