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Traufständiger, teilweise verschindelter Fachwerkbau aus den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts. Ihm kommt am nördlichen Stadteingang eine städtebauliche Bedeutung zu. Das zweigeschossige, konstruktiv gefügte Haus hat an der rechten Giebelseite über dem original erhaltenen Eingang einen übergiebelten Erker, an den verschindelten Seiten ist das Quergebälk freigelassen. Auf dem Grundstück zeigen die Gebäude einer Schreinerei ebenfalls konstruktives Fachwerk. Sie gehören zum Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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