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Das dem Stadtwirtshaus benachbarte, schindelverkleidete Haus steht in einer städtebaulich wichtigen Position: Es vermittelt vom Marktplatz zum abfallenden Postberg und steht gegenüber der vom Kirchplatz zum Marktplatz führenden Gasse. Entsprechend war die ursprüngliche Eingangssituation an der Hausecke positioniert. Das Haus entstand neu nach dem Stadtbrand von 1907 und ist auch im Gesamtkonzept des Wiederaufbaus von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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